Inhaberin: Irina Kugler
Anschrift: Ludwigstraße 13, 93086 Wörth an der Donau
Telefon: +49 9482 9099203
E-Mail: kontakt@goldankauf-ostbayern.de
Nachfolgend „Goldankauf Ostbayern“, „wir“ oder „uns“ genannt.
Stand: Juli 2026
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Goldankauf Ostbayern und Personen, die uns Edelmetalle, Schmuck, Münzen, Zahngold, Silberwaren oder andere von uns angekaufte Gegenstände zum Kauf anbieten.
- Die AGB gelten sowohl für Ankäufe in unserem Geschäft als auch für Ankäufe, bei denen uns Gegenstände per Post oder auf einem zuvor vereinbarten Versandweg zugesandt werden.
- Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform oder schriftlich getroffen wurden.
- Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Kaufangebot dar.
- Goldankauf Ostbayern kauft insbesondere folgende Gegenstände an:
- Goldschmuck und Bruchgold,
- Silber und Silberwaren,
- Münzen und Medaillen,
- Zahngold, auch mit Anhaftungen,
- Edelmetallreste,
- Barren,
- Besteck und andere Gegenstände aus Edelmetall,
- weitere Gegenstände nach individueller Vereinbarung.
- Ob ein bestimmter Gegenstand angekauft wird, entscheiden wir nach dessen Prüfung. Wir sind nicht verpflichtet, jeden angebotenen oder eingesandten Gegenstand anzukaufen.
- Angaben auf der Website zu Edelmetallpreisen, Beispielberechnungen oder möglichen Ankaufspreisen dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Sie stellen kein verbindliches Kaufangebot und keine garantierte Preiszusage dar.
- Der Verkäufer muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
- Der Verkäufer versichert, dass:
- er rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Gegenstände ist oder wirksam zum Verkauf bevollmächtigt wurde,
- die Gegenstände frei von Rechten Dritter sind,
- die Gegenstände nicht gestohlen, unterschlagen oder auf andere Weise rechtswidrig erlangt wurden,
- keine Verfügungsbeschränkungen bestehen,
- alle gegenüber uns gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
- Bei begründeten Zweifeln an der Eigentumsberechtigung, Herkunft oder Verfügungsbefugnis können wir den Ankauf ablehnen und zusätzliche Nachweise verlangen.
- Gesetzliche Melde-, Aufbewahrungs-, Identifizierungs- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
- Goldankauf Ostbayern ist berechtigt und, soweit gesetzlich erforderlich, verpflichtet, die Identität des Verkäufers festzustellen.
- Der Verkäufer hat hierzu auf Verlangen einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes geeignetes amtliches Ausweisdokument vorzulegen beziehungsweise bei einem Versandankauf eine geeignete Kopie oder einen anderen zulässigen Identitätsnachweis zu übermitteln.
- Wir können die Abwicklung ablehnen oder unterbrechen, wenn die Identität des Verkäufers nicht ausreichend festgestellt werden kann oder gesetzlich erforderliche Angaben fehlen.
- Bei Verdachtsfällen oder gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen kann sich die Bearbeitung bis zum Abschluss der erforderlichen Prüfung verzögern.
- Die Bewertung erfolgt anhand der bei der Prüfung festgestellten Eigenschaften. Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:
- Edelmetallart,
- Feingehalt beziehungsweise Legierung,
- anrechenbares Edelmetallgewicht,
- Zustand und Verwertbarkeit,
- aktuelle Edelmetallpreise,
- notwendige Prüf-, Scheide- und Verarbeitungskosten,
- Marktgängigkeit bei Münzen oder anderen Sammlergegenständen.
- Maßgeblich ist das von uns nach der Prüfung festgestellte Gewicht und Material.
- Nicht aus Edelmetall bestehende Teile, Steine, Fassungen, Federn, Verschlüsse, Anhaftungen, Füllmaterialien und sonstige Fremdbestandteile können bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben.
- Bei Zahngold können Zähne, Keramik, Zement, Kunststoff und sonstige Anhaftungen vom Gesamtgewicht abgezogen oder erst im Rahmen einer Materialanalyse berücksichtigt werden.
- Eine bloße Sichtprüfung erlaubt nicht in jedem Fall eine verlässliche Bestimmung des Feingehalts. Goldankauf Ostbayern ist daher berechtigt, geeignete Prüfmethoden anzuwenden.
- Ergibt die Prüfung, dass ein Gegenstand nicht aus dem vermuteten Material besteht oder einen niedrigeren Feingehalt aufweist, wird das Ankaufangebot entsprechend angepasst oder der Ankauf abgelehnt.
- Zur Materialbestimmung können je nach Gegenstand unter anderem folgende Verfahren eingesetzt werden:
- Sicht- und Stempelprüfung,
- Wiegen und Vermessen,
- Säureprüfung,
- Leitfähigkeits- oder Dichteprüfung,
- Röntgenfluoreszenzanalyse,
- Anschleifen oder Anfeilen an einer unauffälligen Stelle,
- Trennung oder Öffnung von Bestandteilen,
- weiterführende Analyse durch einen geeigneten Fachbetrieb oder eine Scheideanstalt.
- Prüfungen, die zu einer Substanzveränderung führen können, werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn der Verkäufer zuvor zugestimmt hat oder wenn aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass der Gegenstand ausschließlich zur Materialverwertung angeboten wird.
- Bei Schmuckstücken oder Gegenständen mit möglichem Sammler-, Marken- oder Wiederverkaufswert sollte der Verkäufer vorab ausdrücklich mitteilen, wenn keine materialverändernde Prüfung vorgenommen werden darf.
- Eine notwendige zerstörende oder substanzverändernde Prüfung wird bei einer Ablehnung des Ankaufangebots nicht rückgängig gemacht.
- Bei einem Ankauf in unserem Geschäft werden die Gegenstände nach Möglichkeit im Beisein des Verkäufers geprüft und bewertet.
- Nach der Bewertung unterbreiten wir dem Verkäufer ein Ankaufangebot.
- Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer unser Ankaufangebot annimmt.
- Mit Annahme des Angebots überträgt der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Gegenständen auf Goldankauf Ostbayern.
- Die Auszahlung erfolgt nach Vereinbarung in bar oder durch Überweisung.
- Nach Abschluss des Kaufvertrags und Auszahlung beziehungsweise verbindlicher Anweisung der Zahlung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe der verkauften Gegenstände, soweit kein gesetzlicher Rückabwicklungsgrund vorliegt.
- Der Verkäufer kann uns Gegenstände nach vorheriger Kontaktaufnahme oder entsprechend den Hinweisen auf unserer Website zur Prüfung zusenden.
- Die Einsendung der Gegenstände stellt noch keinen abgeschlossenen Kaufvertrag dar.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, der Sendung beziehungsweise der vorherigen Mitteilung mindestens folgende Angaben beizufügen:
- Vor- und Nachname,
- vollständige Anschrift,
- Geburtsdatum, soweit erforderlich,
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
- Bankverbindung für eine mögliche Auszahlung,
- Beschreibung der eingesandten Gegenstände,
- gegebenenfalls einen geeigneten Identitätsnachweis.
- Sendungen ohne ausreichende Absender- und Kontaktdaten können möglicherweise nicht bearbeitet oder zurückgesandt werden.
- Der Verkäufer ist für eine transportsichere, neutrale und dem Wert der Gegenstände angemessene Verpackung verantwortlich.
- Die Gegenstände sollen so verpackt werden, dass sie während des Transports nicht herausfallen, beschädigt werden oder von außen als Wertgegenstände erkennbar sind.
- Der Verkäufer hat eine geeignete Versandart mit ausreichender Versicherung und Sendungsverfolgung zu wählen.
- Die Versandkosten für die Einsendung trägt der Verkäufer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bis zum nachweislichen Eingang bei Goldankauf Ostbayern trägt der Verkäufer grundsätzlich das Versand- und Verlustrisiko.
- Der Verkäufer sollte Versandbelege, Fotos der Gegenstände und gegebenenfalls Gewichtsangaben bis zum Abschluss der Abwicklung aufbewahren.
- Nach Eingang wird die Sendung registriert und anschließend geprüft.
- Eine Eingangsbestätigung bedeutet noch nicht, dass wir die vom Verkäufer angegebenen Gegenstände, Mengen, Gewichte oder Werte anerkennen.
- Maßgeblich für die Bewertung sind ausschließlich die tatsächlich bei uns eingegangenen und festgestellten Gegenstände.
- Bei erkennbaren Beschädigungen, geöffneten Verpackungen oder Abweichungen können wir den Zustand dokumentieren und den Verkäufer informieren.
- Nach Abschluss der Prüfung teilen wir dem Verkäufer den ermittelten Ankaufspreis telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg mit.
- Unsere Mitteilung stellt ein verbindliches Ankaufangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindliche Schätzung bezeichnet ist.
- Das Angebot kann zeitlich befristet werden. Wegen möglicher Schwankungen der Edelmetallpreise kann die Annahmefrist kurz bemessen sein.
- Wird das Angebot nicht innerhalb der mitgeteilten Frist angenommen, erlischt es. Wir können anschließend ein neues, an den dann aktuellen Marktpreis angepasstes Angebot unterbreiten.
- Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer unser Ankaufangebot innerhalb der genannten Frist ausdrücklich annimmt.
- Die Annahme kann je nach Vereinbarung telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder auf einem anderen in Textform dokumentierbaren Kommunikationsweg erfolgen.
- Schweigen des Verkäufers gilt nicht als Annahme.
- Eine automatische Auszahlung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung erfolgt nur, wenn der Verkäufer zuvor eindeutig einen Mindestpreis festgelegt und einer automatischen Annahme bei Erreichen dieses Mindestpreises zugestimmt hat.
- Mit wirksamer Annahme des Ankaufangebots geht das Eigentum an den betroffenen Gegenständen auf Goldankauf Ostbayern über.
- Lehnt der Verkäufer unser Angebot ab oder kommt innerhalb der Angebotsfrist kein Kaufvertrag zustande, werden die Gegenstände grundsätzlich zurückgesandt.
- Die Kosten der Rücksendung trägt: der Verkäufer. Die Rücksendekosten werden vorab mitgeteilt und sind vor dem Versand zu bezahlen.
- Die Rücksendung erfolgt ausschließlich an die vom Verkäufer mitgeteilte Anschrift und grundsätzlich mit einer dem Wert angemessenen Versandart.
- Für eine vom Verkäufer falsch oder unvollständig angegebene Anschrift haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Können Gegenstände wegen fehlender Mitwirkung, nicht gezahlter Rücksendekosten oder einer unzustellbaren Anschrift nicht zurückgesandt werden, fordern wir den Verkäufer zur Abholung oder Mitwirkung auf.
- Für eine erforderliche Aufbewahrung über einen längeren Zeitraum können nach vorheriger Ankündigung angemessene Lagerkosten berechnet werden.
- Gesetzliche Vorschriften über Annahmeverzug, Aufbewahrung und Verwertung bleiben unberührt.
- Die Auszahlung erfolgt nach Zustandekommen des Kaufvertrags.
- Bei einem Ankauf im Geschäft kann der Kaufpreis nach Vereinbarung bar oder per Überweisung ausgezahlt werden.
- Bei einem Versandankauf erfolgt die Auszahlung grundsätzlich per Banküberweisung auf ein Konto des Verkäufers.
- Der Verkäufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Bankverbindung verantwortlich.
- Eine Auszahlung auf ein Konto eines Dritten kann aus Sicherheits- oder Compliancegründen abgelehnt werden.
- Die Überweisung wird grundsätzlich innerhalb von zwei Bankarbeitstagen nach Vertragsschluss veranlasst. Die tatsächliche Gutschrift hängt vom beteiligten Kreditinstitut ab.
- Aufrechnungen oder Abzüge erfolgen nur, wenn sie vereinbart oder gesetzlich zulässig sind.
- Edelmetallpreise unterliegen laufenden Marktschwankungen.
- Auf der Website, am Telefon, in sozialen Medien oder in Werbematerialien genannte Preise sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches und befristetes Angebot bezeichnet werden.
- Maßgeblich ist ausschließlich der im konkreten Ankaufangebot genannte Gesamtpreis.
- Veränderungen des Edelmetallkurses nach Annahme des Angebots haben keinen Einfluss auf den bereits geschlossenen Kaufvertrag.
- Der Verkäufer kann nach Vertragsschluss keine nachträgliche Anpassung verlangen, wenn der Marktpreis anschließend steigt. Entsprechend kann Goldankauf Ostbayern keine Anpassung verlangen, wenn der Marktpreis anschließend fällt.
- Vor Zustandekommen des Kaufvertrags bleiben die eingesandten Gegenstände Eigentum des Verkäufers.
- Nach Annahme des Ankaufangebots ist Goldankauf Ostbayern berechtigt, die angekauften Gegenstände unmittelbar weiterzuverkaufen, einzuschmelzen, an eine Scheideanstalt weiterzugeben, zu zerlegen, aufzuarbeiten oder anderweitig zu verwerten.
- Nach Beginn der Verarbeitung oder Weiterveräußerung ist eine tatsächliche Rückgabe der ursprünglichen Gegenstände regelmäßig nicht mehr möglich.
- Gesetzliche Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einer wirksamen Anfechtung oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Gründen, bleiben unberührt.
- Bis zur Annahme unseres Ankaufangebots kann der Verkäufer sein Verkaufsinteresse jederzeit zurücknehmen.
- Nach Annahme des Ankaufangebots ist der Kaufvertrag verbindlich, soweit dem Verkäufer nicht im konkreten Einzelfall ein gesetzliches Rücktritts-, Widerrufs-, Anfechtungs- oder sonstiges Rückabwicklungsrecht zusteht.
- Diese AGB beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
- Beanstandungen zur Abwicklung sollen uns möglichst unverzüglich nach Kenntnis des betreffenden Umstands mitgeteilt werden.
- Bei Beanstandungen sollte der Verkäufer folgende Angaben übermitteln:
- Name und Kontaktdaten,
- Datum der Übergabe oder Einsendung,
- Sendungsnummer bei einem Versandankauf,
- Beschreibung der Gegenstände,
- Beschreibung der Beanstandung,
- vorhandene Fotos, Belege oder sonstige Nachweise.
- Die unterlassene sofortige Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
- Goldankauf Ostbayern haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Für Verlust oder Beschädigung vor Eingang der Sendung bei Goldankauf Ostbayern haften wir nicht, soweit wir den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten haben.
- Für Inhalte der Sendung, die nicht angekündigt, nicht dokumentiert oder nicht transportsicher verpackt wurden, gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
- Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Dokumentation der Geschäftsbeziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
- Bei der Kommunikation über WhatsApp, E-Mail oder andere externe Kommunikationsdienste gelten ergänzend die Datenschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Goldankauf Ostbayern ist berechtigt, alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen durchzuführen.
- Hierzu können insbesondere Identitätsprüfungen, Herkunftsnachweise, zusätzliche Auskünfte und die Dokumentation von Geschäftsvorgängen gehören.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, an gesetzlich erforderlichen Prüfungen mitzuwirken.
- Wir können einen Geschäftsvorgang ablehnen, unterbrechen oder verzögern, wenn:
- erforderliche Angaben oder Nachweise fehlen,
- Zweifel an der Identität oder Verfügungsberechtigung bestehen,
- Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft der Gegenstände bestehen,
- gesetzliche Vorgaben dies erfordern.
- Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen dürfen ohne Information des Betroffenen vorgenommen werden, soweit eine solche Information gesetzlich untersagt ist.
- Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder nach entsprechender Zustimmung über WhatsApp erfolgen.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Kontaktdaten richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten versandt wurden und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden konnten. Zwingende gesetzliche Zugangsregelungen bleiben unberührt.
Goldankauf Ostbayern ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Oder, falls eine Teilnahme gewünscht ist, muss dieser Absatz entsprechend ersetzt werden.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Regensburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung.
- Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder sein allgemeiner Gerichtsstand zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.